Kuzushi e.V. Lübben
Die Adresse unserer Website ist: http://judo-lübben.de.
Welche personenbezogenen Daten wir sammeln und warum wir sie sammeln
Kommentare werden auf unserer Website nicht zugelassen. Sollte dies aus technischen Gründen doch einmal passieren, werden die Daten sofort gelöscht und nicht bearbeitet.
Kontaktformular
Benutzer des zur Verfügung gestellten Kontaktformulars geben ausschließlisch ihren Namen und Email Adresse dem Verein zur Kenntnis. Die im Formular erhobenen Daten werden bei Nichtnutzung sofort gelöscht.
Cookies
Wenn eine Seite oder ein Artikel bearbeitet wird oder veröffentlicht, wird ein zusätzlicher Cookie in dem Browser der Website Administratoren gespeichert. Dieser Cookie enthält keine personenbezogenen Daten und verweist nur auf die Beitrags-ID des Artikels, den du gerade bearbeitet hast. Der Cookie verfällt nach einem Tag.
Eingebettete Inhalte von anderen Websites
Beiträge auf dieser Website können eingebettete Inhalte beinhalten (z. B. Videos, Bilder, Beiträge etc.). Eingebettete Inhalte von anderen Websites verhalten sich exakt so, als ob der Besucher die andere Website besucht hätte.
Diese Websites können Daten sammeln, Cookies benutzen, zusätzliche Tracking-Dienste von Dritten einbetten und deine Interaktion mit diesem eingebetteten Inhalt aufzeichnen, inklusive der Interaktion mit dem eingebetteten Inhalt, falls ein Konto auf dieser Website existiert.
Maßnahmen des Vereins
Um den Datenschutz im Verein effektiv zu gewährleisten, hat der Verein zahlreiche Möglichkeiten, die zum Teil freiwillig sind, zum Teil aber auch bereits verpflichtend in der DS
-GVO oder im BDSG festgelegt sind.
Insgesamt spricht man von technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen sollen.
1. Ergreifen technischer und organisatorischer Maßnahmen
Der Verantwortliche hat alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Hierzu zählen verschiedene Vorkeh-
rungen, die jeweils von den Umständen des Einzelfalles abhängen. Dies reicht von Regelungen der Zugangskontrolle und des Passwortschutzes bis hin zu Anweisungen bezüglich der Löschung
von Daten.
2. Erstellen von Verarbeitungsverzeichnissen (derzeit nicht notwendig, wird freiwillig durch den Vereien erstellt)
Nach Artikel 30 DS-GVO ist der Verantwortliche verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Die Pflicht trifft zunächst nur Verantwortliche ab einer Zahl von 250 Mitgliedern/innen. Allerdings soll die Pflicht auch dann bestehen, wenn die Verarbeitung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person birgt, bei Sportvereinen wie dem Kuzuhi e.V. Lübben wird es darauf ankommen, ob er personenbezogene Daten nur gelegentlich verarbeiten oder regelmäßig.
Unser Verein, bei dem nur sehr wenige Mitglieder im Laufe des Jahres ein-und austreten, kein Beitragseinzug durchgeführt wird und sonst keine Daten an
Fachverbände meldet, dürfte von der Pflicht ausgenommen sein. Da der Kuzuhi e.V., zum Teil wöchentlich am Wettkamplbetrieb teilnimmt, könnte er verpflichtet sein, ein Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
Da es unklar ist ob für unseren Verein eine Verpflichtung besteht, haben wir freiwillig eine Liste über die Verarbeitungstätigkeiten erstellt. Die Liste ist beim Vorstand jederezit einsehbar und somit transparent.
3. Verpflichtung des Vorstandes zum Datengeheimnis
Der Vorstand des Vereins stellt durch eine Verpflichtung der betrauten Personen den Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten sicher. Personenbezogende Daten werden ausschließlich zur Führung der Mitgliedschaft erhoben. Diese Daten können nur durch einen sehr kleinen Personenkreis eingesehen.